Beim Hauptzollamt anmelden

 

Wichtig ist, daß ihr vor Braubeginn dem zuständigen Hauptzollamt rechtzeitig schriftlich mitteilt, daß ihr Bier für den Eigenbedarf zu brauen gedenkt, etwa so:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige in diesem Jahr Bier für den Eigenbedarf an meinem Wohnsitz Musterstr. 1 in 12345 Musterstadt selbst zu brauen. Die Gesamtmenge wird 200 l nicht übersteigen.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Das ist absolut ausreichend. Man bekommt ein paar Tage später ein Schreiben zurück, in dem einem eine Steuernummer zugeteilt wird. Auf diese könnt ihr Euch dann später beziehen. Außederm ist eine Belehrung enthalten, daß man ab 200 l Jahresproduktion Steuern zahlen muß.

So einfach ist die Welt, also: legalize it!